emu: Mal wieder was übers Link-setzen

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Hallo!

Ich finde das Schreiben gerechtfertigt und auch korrekt, immerhin werden keine »Abmahngebühren« verlangt und es wird in einem angemessenen, fast freundlichen Ton auf das Problem hingewiesen. Auch den Grund des Schreibens kann ich nachvollziehen - es ist für mich wenig relevant, ob auf die illegale Datei verwiesen wird, auf die Seite, die diese verlinkt oder auf irgendeine andere Seite, die auf eine Seite verlinkt, die dieses Material anbietet. Das sind technische Details, die doch in diesem Fall irrelevant sind, vor allem für den Benutzer, dem es ziemlich egal sein dürfte, wie oft er auf einen Link klicken muss. Viel wichtiger ist doch die Absicht, die der Linksetzer beim Setzen des Links hat - und die ist in diesem Fall doch völlig klar. Der Autor will darauf hinweisen, dass es an der angegebenen Quelle kostenlose Musik gibt bzw. über einen Umweg heruntergeladen werden kann. Zumindest bei der angegebenen Seite besteht kein Zweifel darüber, dass sich der Autor bewusst ist, dass so etwas illegal ist (und dass er das ungerecht findet ist nicht mein Problem und schon gar nicht das des Gerichtes.)

»Linkrecht« ist ja keine Sache von Hierachien, Ebenen, Dateitypen, Protokollen und anderen technischen Fragen. Viel mehr geht es darum, wie (Framing, Deep-Linking) und warum man einen Link setzt.

emu
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