Hallo Carsten,
VO gilt nur für Bundesbehörden, sprich Finanzamt, Bundeskriminalamt usw.
Wir sind eine Kommune, die noch den Landesbehörden nachgeordnet ist.
Trotzdem haben die Richtlinien ihren Sinn. Du mußt sie ja nicht, weil Du ja nicht unter Zwang stehst, haarklein Umsetzen, aber etwas vom »Geist« dieser Richtlinien aufzunehmen wäre sicherlich nicht verkehrt.
Christian
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Ich bitte darum, dass ein Themenbereich (BARRIEREFREIHEIT) eingerichtet wird.
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