Hi,
danke - aber gibt es denn kein "Pack an" für so einen Fall?
das hängt stark davon ab, was für Techniken Du einsetzt.
wie soll ich es denn nachweisen?
_Du_ kannst gar nichts beweisen - das Internet kennt keine Definition von Begriffen wie "User" oder "Person". Selbst mit der IP-Adresse o.ä. wirst Du die Staatsanwaltschaft einschalten müssen.
Cheatah
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