Andreas Korthaus: Webserver hinter T-DSL erlaubt oder nicht?

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Hallo Michael!

falls Du Beratung zum Vertragsbruch haben möchtest, bist Du hier im falschen Forum gelandet.

Kann mich vielleicht mal jemand aufklären wo genau  in den AGB von T-ONline steht das man das nicht darf? Nach meiner Rechtsauffassung ist das so, das ein nicht kommerziell genutzter Webserver überhaupt keine Probleme bereitet, und komerzielle(wenn überhaupt) erst wenn dadurch Beeinträchtigungen anderer Kunden oder T-Online eintreten, wobei sich das wohl eher auf Spamming bezieht. Folgendes steht in den AGB(http://service.t-online.de/t-on/kund/prei/star/CP/cc-preise-agb-start.html):

6.9 Beeinträchtigungen
Es ist dafür  Sorge zu tragen, dass durch die
Inanspruchnahme  einzelner Funktionalitäten und
insbesondere  durch die  Einstellung oder das
Versenden von Inhalten keinerlei Beeinträchtigungen
für die T-Online  AG, andere Anbieter, Netze  oder
sonstige Dritte entstehen.  Als Beeinträchtigungen
werden  auch Beschwerden über das  mehrfache
Verbreiten von Inhalten mit  kommerziellem
Charakter gewertet.

Auch steht hier das entweder bei Beeinträchtigung oder Beschwerde ein Verstoß vorliegt. Beides muss aber nicht sein bei einem kommerziellen Webserver. Gut, ich weiß nicht in wie sich obige Formulierung noch auslegen läßt, aber das das Anbieten eines Webservers grundsätzlich verboten ist sehe ich nicht.

Ich habe mir auch noch weitere Bedingungen(DSL-Flat, TDSL, Anbieter v. Tekekomun.-DL...) durchgelesen, und finde außer der oben genannten Passage nichts was hier anzuwenden sein könnte.

Das ist meine ganz persönliche Rechtsauffassung, die nicht stimmen muss, also nicht drauf berufen... ;-)

Aber vielleicht weiß ja jemand mehr, alle sagen immer das es nicht geht, aber noch niemand hat mir das bisher wirklich belegen können, ein rteil oder sowas wäre ganz interessant, aber auch da habe ich nichst gefunden. Wenn geht es um Mißbrauch, rechtl. nicht einwandfreie Inhalte oder SPAM. Ich würde das gerne mal klären!

Nicht das ich es vorhabe, denn der T-DSL Anschluss ist alles andere als dafür geeignet, aber mich interessiert die rechtliche Situation.

Grüße
Andreas