Sven Rautenberg: Domainhostingvertraege

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Moin!

wenn man bei den Domainhostern einen Vertrag abschliessen moechte, muss man den ja unterzeichnen und zu denen hinschicken/-faxen.
Doch wie verhindern die eigentich, dass ich den Vertrag veraendere - so z.B. einfach reinschreibe, dass Puretec mir 1000 Euro ueberweisen wird? Die werden doch nicht alle Texte einzeln durchlesen und ueberpruefen?

Sie nutzen AGBs. Wenn du den Vertrag veränderst, ist er nicht mehr ihr Standardvertrag - und sie werden eine Klausel drinhaben, dass Sondervereinbarungen und Abweichungen vom Standardvertrag der expliziten schriftlichen Bestätigung bedürfen. Deine Änderung wird also nur dann Vertragsbestandteil, wenn er explizit bestätigt wurde, ansonsten nicht.

Du dürftest allerdings auch ohne solche AGB-Klausel vor Gericht scheitern. Du verstößt mit deinem Beispiel wahrscheinlich gegen §305 b BGB (ehemals §3 AGBG): Die Zahlungsvereinbarung von 1000 Euro dürfte als überraschende Klause zu werten sein - insbesondere genau deswegen, weil Sondervereinbarungen bei dem standardisierten Verfahren nicht vorgesehen und nicht zu erwarten sind.

- Sven Rautenberg

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