Tom: Domainhostingvertraege

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Hi Hans,

Wer ein Angebot verändert und annimmt, nimmt nicht das Angebot an,
sondern gibt ein neues Angebot ab - welches dann wiederum erst durch
eine Annahme seitens des Vertragspartners wirksam wird.

Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?

Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.