Hi,
Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?
Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
IMHO nicht. Du gibst das Angebot ab. Es gehoert zu einer Willenserklaerung - und damit auch zu einem Angebot - Handlungsbewusstsein, Rechtsfolgewille und Erklaerungsbewusstsein. Der Rechtsfolgewille ist bei dem Versenden von Standardvertraegen nicht zu bejahen - der Empfaenger koennte ja z.B. insolvent sein.
Gruss Harald