Harald: Domainhostingvertraege

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Hi,

Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?

Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

IMHO nicht. Du gibst das Angebot ab. Es gehoert zu einer Willenserklaerung - und damit auch zu einem Angebot - Handlungsbewusstsein, Rechtsfolgewille und Erklaerungsbewusstsein. Der Rechtsfolgewille ist bei dem Versenden von Standardvertraegen nicht zu bejahen - der Empfaenger koennte ja z.B. insolvent sein.

Gruss Harald