Hallo Hans,
Umsatzsteuer zahlt man m. E. erst, wenn man über einen bestimmten Betrag pro jahr verdient. So ist es glaube ich bei einer GbR.
1. Ein Kleinunternehmern zahlt keine Umsatzsteuer wenn weniger als ca. 16.500 Euro plus USt. Umsatz im Kalenderjahr erzielt wird.
2. Du hast die Möglichkeit bei Deinem Finanzamt eine Erklärungabzugeben das Du doch USt. bezahlen möchtest, ABER: Bindungsfrst an die Erklärung: 5 Jahre! Das solltest Du machen wenn Du ebenfalls bei von Dir eingekaufte Waren und Dienstleistungen die Vorsteuer abziehen möchtest.
3. Deine Umsatzsteuerzahlung erfolgt monatlich, Ausnahme:
a.) Die Umsatzsteuervoranmeldung kann vierteljährlich erfolgen wenn die USt. pro Jahr maximal ca. 6.000 Euro beträgt.
b.) Deine Umsatzsteuer beträgt weniger als 500 Euro p.a., dann kann das Finanzamt eine Befreiung aussprechen. Du musst keine Voranmeldungen erstellen aber Du zahlst trotzdem die Umsatzsteuer.
Das wäre es mal im Groben, wenn Du und Dein Kumpel mehr wissen wollt könnt Ihr entweder hier http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Lexikon-Steuern-A-Z-.701.1459/Lexikon/Umsatzsteuer.htm?abc=U schauen oder Ihr lasst Euch mal einen Beratungstermin bei einem Steuerberater geben. Vielleicht arbeitet ja auch ein Bekannter von Euch/Kumpels/Eltern beim Finanzamt, der/die sollte auch bescheid wissen.
Ich bin kein Experte, das basiert auf eigene Erfahrungen. Ihr solltet Euch auf jeden Fall fachlichen Rat holen wenn Ihr ersthaft damit anfangen wollt. Evt. gibt es als Schüler noch andere Freibeträge oder Möglichkeiten das ganze steuerlich zu gestalten.
Gruss Andre