Hi,
"Sabberfaselschwätz" GbR
Adam Sabber, Eva Fasel-Schwätz
Ich möchte mich hier sicher nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber zwei Dinge sprechen gegen die These:
- Wo wird die Namensbezeichnung festgeschrieben, also eingetragen?
Bei einer GbR nirgendwo, da sie schlicht nicht rechtsfähig ist.
- Wofür sind Konstrukte wie "oHG", "e. K." oder "& Partner" dann nötig? Letztere sind immerhin erst vor relativ kurzer Zeit eingeführt worden, um dem Problem der Unternehmensbennung entgegenzukommen.
OHG und e.K. sind Namenszusätze für im Handelsregister eingetragene Firmen. Ganz vereinfacht ist eine OHG nichts anderes als eine GbR, die ins Handelsregister eingetragen ist. "& Partner" kennzeichnet die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft, die ihrerseits in einem eigenen Register beim Amtsgericht eingetragen wird und (wieder ganz vereinfacht) die OHG der freien Berufe ist.
Im gleichen Zug wurden übrigens viele Unternehmen gezwungen, sich umzubenennen. da etwa eine "Hans Hinz, Karl Kunz & Partner GbR" nicht mehr zulässig ist.
Den Zusatz "& Partner" kann man auch über den 30.06.1997 hinaus weiter verwenden (-> Bestandsschutz), wenn man dem Namen eine eindeutige Rechtsformbezeichnung beifügt. Also kann eine Gesellschaft, die vor dem 01.07.1995 gegründet wurde, auch den Zusatz weiter führen (das könnte dann z.B. Hanswurst & Partner OHG heißen).
Wie gesagt, keine gesicherte Erkenntnis, aber ich wollte mich dem Risiko nicht aussetzen, hier abmahnfähig zu sein.
Imho hast du hier kein Problem, da eine falsche Unternehmensbezeichnung nicht zwangsläufig gegen das UWG verstößt. Allerdings könntest du andere Probleme kriegen (z.B. Stichwort Rechtsschein).
Meinem Notar musste ich übrigens seinerzeit die entsprechenden Bestimmungen selbst heraussuchen, da er selbst nicht auf dem neuesten Stand war.
Och, das würde ich nicht so eng sehen ;-)
Viele Grüße
Torsten
Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.