Hallo.
- Wo wird die Namensbezeichnung festgeschrieben, also eingetragen?
Bei einer GbR nirgendwo, da sie schlicht nicht rechtsfähig ist.
Eben. Daher ist bei der GbR lediglich ein erleuternder Zusatz bezüglich der Branche oder Tätigkeit möglich, in einigen Fällen sogar nötig. Phantasienamen fallen sicher nicht darunter.
- Wofür sind Konstrukte wie "oHG", "e. K." oder "& Partner" dann nötig? Letztere sind immerhin erst vor relativ kurzer Zeit eingeführt worden, um dem Problem der Unternehmensbennung entgegenzukommen.
OHG und e.K. sind Namenszusätze für im Handelsregister eingetragene Firmen. Ganz vereinfacht ist eine OHG nichts anderes als eine GbR, die ins Handelsregister eingetragen ist. "& Partner" kennzeichnet die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft, die ihrerseits in einem eigenen Register beim Amtsgericht eingetragen wird und (wieder ganz vereinfacht) die OHG der freien Berufe ist.
Danke, aber alte Hüte habe ich selbst genug ;-)
Und meines Wissens ermöglicht eben erst diese Eintragung das Führen einer Firma im juristischen Sinne. Also: Kein Phantasiename ohne Registereintrag.
Den Zusatz "& Partner" kann man auch über den 30.06.1997 hinaus weiter verwenden (-> Bestandsschutz), wenn man dem Namen eine eindeutige Rechtsformbezeichnung beifügt. Also kann eine Gesellschaft, die vor dem 01.07.1995 gegründet wurde, auch den Zusatz weiter führen (das könnte dann z.B. Hanswurst & Partner OHG heißen).
Oh, ein neuer Hut ;-)
Wie gesagt, keine gesicherte Erkenntnis, aber ich wollte mich dem Risiko nicht aussetzen, hier abmahnfähig zu sein.
Imho hast du hier kein Problem, da eine falsche Unternehmensbezeichnung nicht zwangsläufig gegen das UWG verstößt. Allerdings könntest du andere Probleme kriegen (z.B. Stichwort Rechtsschein).
Nun ist "nicht zwangsläufig" aber so eine Sache ...
Und wenn du schon den Rechtsschein bringst, bringe ich ihn wieder in Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht -- oder wie sieht es aus, wenn eine falsche oder irreführende Unternehmensbezeichnung in einer Anzeige oder eben einer Website auftaucht?
Meinem Notar musste ich übrigens seinerzeit die entsprechenden Bestimmungen selbst heraussuchen, da er selbst nicht auf dem neuesten Stand war.
Och, das würde ich nicht so eng sehen ;-)
Sicher nicht, aber seine Rechnung habe ich dann doch ein wenig liegen lassen ;-)
MfG, at