Hallo.
Danke, aber alte Hüte habe ich selbst genug ;-)
Du trägst Hüte? Nein ... *SCNR*
Natürlich nicht bei diesem Wetter ;-)
Und meines Wissens ermöglicht eben erst diese Eintragung das Führen einer Firma im juristischen Sinne. Also: Kein Phantasiename ohne Registereintrag.
Nein, du verwechselst Firma und Unternehmensname. Eine GbR kann keine Firma haben, wohl aber einen Unternehmensnamen.
Ich verwechsele hier gar nichts, meine Aussage ist völlig richtig. Warum du allerdings wieder mit der ohnehin nicht eintragungsfähigen GbR um die kommst, entzieht sich an dieser Stelle meinem Verständnis.
Jepp, aber dein RA will auch Geld verdienen.
Das tröstet mich ;-)
Ich glaube, wir reden von verschiedenen Dingen :-)
Das glaube ich schon eine ganze Weile, aber nicht weitersagen ;-)
Ich meinte mit Rechtsschein, dass auf eine GbR, die nach außen wie ein Kaufmann auftritt, aus Gläubigerschutzgründen auch die Regelungen des HGB sinngemäß angewendet werden können (z.B. Annahme durch Schweigen, § 362 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das hat mit dem UWG erstmal herzlich wenig zu tun.
Der von dir genannte spezielle Fall sicher nicht. Aber mir fielen ja wie gesagt auch andere ein.
MfG, at