Hi,
Nein, du verwechselst Firma und Unternehmensname. Eine GbR kann keine Firma haben, wohl aber einen Unternehmensnamen.
Ich verwechsele hier gar nichts, meine Aussage ist völlig richtig. Warum du allerdings wieder mit der ohnehin nicht eintragungsfähigen GbR um die kommst, entzieht sich an dieser Stelle meinem Verständnis.
Ganz ruhig, ich weiß dass es zu warm draußen ist ;-)
Also nochmal zur Vermeidung von Missverständnissen so, wie ich es meinte:
_Jedes_ deutsche Unternehmen kann einen Fantasienamen führen. Ist das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, ist dieser Fantasiename keine Firma und muss deshalb um den/die Namen des/der Inhaber/Gesellschafter ergänzt werden. Das heißt also, dass folgendes zulässig ist:
"Zur Springenden Geiß" -> Fantasiename
Inhaber: Hans Meier -> Inhaber
oder
"KREATIVart" -> Fantasiename
Lieschen Müller und Willi Wichtig GbR -> Gesellschafter
oder http://www.teamone.de/impressum.htm
Natürlich können die o.g. Unternehmen grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Handlungen unter bloßer Nennung ihres Fantasienamens vornehmen, deshalb die Ergänzung um Inhaber bzw. Gesellschafter. Ob dabei zuerst die zivilrechtlich korrekte Namensnennung und dann der Fantasiename kommt, ist afaik egal.
Das glaube ich schon eine ganze Weile, aber nicht weitersagen ;-)
Ich hoffe, das wir jetzt vom gleichen reden :-)
Viele Grüße
Torsten
Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.