Lude: Schwarzangeln

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Hi,

eigentlich liegst du ziemlich falsch :-)...

Das tut der Sven oft. - In diesem Fall hoert es sich aber recht fundiert an. - Fischwilderei als Straftat mit bis zu zwei Jahren Gefaengnisstrafe (wird aber idR auf Bewaehrung ausgesetzt, also nicht zweimal erwischen lassen!). - http://dejure.org/gesetze/StGB/293.html

Ich habe in ein paar Tagen meine Fischereiprüfung und muss über die Strafen informiert sein - Leider habe ich mein Prüfungsheftchen verlegt...

Wer seine Pruefungsheftchen verlegt, ist zum Fuehren eines Jagscheines "Fisch" m.E. ohnehin nicht geeignet.

Typisch Deutsch wieder mal dieser Thread.   :-)

Gruss,
Lude