Hi,
eigentlich liegst du ziemlich falsch :-)...
Das tut der Sven oft. - In diesem Fall hoert es sich aber recht fundiert an. - Fischwilderei als Straftat mit bis zu zwei Jahren Gefaengnisstrafe (wird aber idR auf Bewaehrung ausgesetzt, also nicht zweimal erwischen lassen!). - http://dejure.org/gesetze/StGB/293.html
Ich habe in ein paar Tagen meine Fischereiprüfung und muss über die Strafen informiert sein - Leider habe ich mein Prüfungsheftchen verlegt...
Wer seine Pruefungsheftchen verlegt, ist zum Fuehren eines Jagscheines "Fisch" m.E. ohnehin nicht geeignet.
Typisch Deutsch wieder mal dieser Thread. :-)
Gruss,
Lude