Reiner: Mp3 zum anhören

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Hi,

Wie sieht es rechtlich aus wenn ich eine mp3 datei ins netz stelle mit einem link zum anhören?
man kann ja durch drücken der rechten taste die datei downladen.
wenn ich jedoch nur schreibe zum anhören ist das erlaubt oder?

Es ist uninteressant, ob man die Datei downloaden oder anhören kann: Wenn du Musik veröffentlichst (und das Einbringen in einer Webseite ist ein Veröffentlichen), aber die notwendigen Rechte nicht besitzt, hast du ein Problem.

Es ist technisch übrigens absolut kein Unterschied zwischen "Anhören" und "Downloaden". Also ist rechtlich auch keiner.

nicht unbedingt!
Ich habe irgendwo etwas gelesen, daß wenn man das per Streaming macht, also dem User ein Speichern erschwert und dies nichtkommerziell tut, keinen Verstoß begeht.
Man müßte wohl u.U. dennoch Gema abführen, aber illegal wäre es nicht.

Wo das stand weiß ich nicht mehr. Müßte man mal Google bemühen.

Gruß
Reiner