Hello,
Ich bin kein Experte und auch die Rechtslage ist unübersichtlich. Ich nehme allerdings an, dass die E-Mail rechtlich zumindest bedenklich ist und das man vor Gericht Chancen hätte.
Fragt sich nur, ob jemand der aktiv selber publiziert noch als Privatperson angesehen werden darf. Im Zweifelsfall bist Du freiberuflicher Publizist und somit geschäftsmäßig tätig. Wenn Deine eMail-Adresse dann angegebn ist, dient diese "der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme".
Das Gezetz kann ja nicht euf der einen Seite Adressen "zur schnellen elektoischen Kontaktaufnahme" verlangen, und wenn man dann mal eben schnell Konatkt aufnimmt, behauptem, dass das gesetzeswidrig wäre. Da würden der Gesetzgeber ja zum Gesetzesbruch auffordern - oder wie jetzt?
Grüße
Tom