Hallo.
Du kannst einer gerichtlichen Auseinandersetzung ja auch immer durch Löschung von fraglichen Beiträgen entgehen. Eine Auseinandersetzung vor Gericht kommt ja nur in Betracht, wenn zwei unvereinbare Ansichten nicht einvernehmlich beigelegt werden können.
Deinen anderen Aussagen kann ich bedenkenlos zustimmen, aber hier solltest du zumindest die Einschränkung machen, dass du dich mit einem Staatsanwalt bei weitem nicht immer einvernehmlich einigen kannst, wenn dieser bereits ermittelt. Und wenn der Autor eines geschäftsschädigenden Beitrags ein Wettbewerber ist, der innerhalb seines Beitrages gar unechte vermeintliche Beweise anführt, wird sich das geschädigte Unternehmen sicher zu einer Anzeige wegen Betruges hinreißen lassen. Wenn dann der Forumsbetreiber selbst im Wettbewerb zum geschädigten Unternehmen oder in enger Beziehung zum Autor des Beitrages steht, sind die Probleme auch durch Löschung nicht aus der Welt zu räumen -- im Gegenteil.
MfG, at