Moin!
Ich habe keine Ahnung. Aber es spricht nichts dagegen, den Veröffentlicher mit Namen zu nennen, der solche Aussagen treffen will. Dann kann sich der gegnerische Anwalt gleich an den Richtigen wenden, und nicht erst an dich.
Doch folgendes: Wenn sich herumspricht, dass z.B. der Consultant Stefan Sonstwas aus Musterhausen gerne auch negative Erlebnisse veröffentlicht, könnte es durchaus vorkommen, dass viele Consulting Gesellschaften genau diesen auf die schwarze Liste setzen.
Oder bei positiven Meldungen anderst herum. Also etwas Anonym sollte es ja schon sein.
Ok, dann kommst du eben auf die Schwarze Liste, weil deine Meckerpostings von anonymen Leuten kommen, und du als einziger greifbar bist über das verpflichtend anwesende Impressum - übrigens dann auch für die Klagen, die reinkommen.
Das ganze ist doch kostenos und somit kann ich mir keinen Anwalt Leisten der jeden Beitrag prüft.
Man kann eben nicht alles haben... :)
- Sven Rautenberg
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