Hi Matze,
grunsätzlich kann ich den morgigen Tag genissen und darf einen 2-3 tägigen "Deutsche Golfplätze erkunden" Trip hinter mich bringen.
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Das FG Düsseldorf hatte mit rechtskräftigem Urteil vom 24.10.2000 entschieden, dass ein Geschäftsführer die Mitgliedsbeiträge zum Golfclub und sonstige mit dem Golfspiel verbundene Geldleistungen (nennt man glaube ich Green-Fee) als Werbungskosten absetzen bzw. sich steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen kann.
Also: Nix wie ran an die Schläger!
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Gut Holz!
Torsten