Tach auch,
ich habe sie mir angesehen (und zu ca. 50% gelesen):
Vielleicht haettest Du sie ganz lesen sollen?
das Urteil hat meine Meinung über den/die Richter/in nur bestätigt. Sie kleben an den Buchstaben des Gesetzes (was OK ist) und obskurer Erläuterungen zu den Gesetzen (was ich idiotisch finde) und nutzen bestehenden Spielraum in diesem Fall nicht aus.
Irgendwie habe ich das Gefuehl Du hast nicht ganz verstanden was die Richter entschieden haben. Sie haben darueber entschieden ob die richtige Vorschrift angewendet wurde. In diesem Fall haben sie entschieden dass die EU die falschen Vorschriften angewandt hat bzw diese falsch interpretiert hat.
Die EU muss also die Klassifizierung neu vornehmen, was aber noch lange nicht heisst dass die Playstation als Computer zu definieren ist.
Alles eine Diskussion um Verfahrensfragen, nicht viel mehr.
mit den Begründung, man könne eine Ware ja nicht nach ihrer Funktion klassifizieren. Es ist also egal, wenn 99,999% der Käufer die PS2 nur zum Spielen benutzen. Theoretisch könnten sie das Linux Pack kaufen und Anwendungsprogramme darauf benutzen. Sorry, aber das ist krank...
Du hast die Absaetze 110ff gelesen? Da machen die Richter genau das was Du vermisst. Und geben damit der EU genau die Munition die sie brauchen um die Playstation also Konsole zu klassifizieren. Nur halt mit den richtigen Vorschriften.
Gruss,
Armin
Location: Swindon/Wiltshire/England/UK/Europe/Northern Hemisphere/Planet Earth/Solar System/Milky Way Galaxy/Universe
http://www.ministryofpropaganda.co.uk/