Christoph Zurnieden: Zweifelhafter Haftungsausschluss

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Hi,

Tausendfach liest man genau folgenden Satz auf Webpräsenzen:

"Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich."

Manchem wird es als haarspalterisch erscheinen, aber mir ist ein logischer Fehler aufgefallen:

Ein externer Link kann keinen wirklich juristisch schädlichen Inhalt haben, ein Link ist z. B: www.spiegel.de, der Inhalt des Links ist also www.spiegel.de. Ich vermute stark, dass eigentlich der Inhalt des LinkZIELS gemeint ist, also der Inhalt der Webpräsenz oder Unterseite, die der Link bezeichnet.

Ich ignoriere einmal den Fakt, das dieser Satz nichts bewirkt, sogar eher kontraproduktiv ist (Du gibst damit zu erkennen, das dir der Umstand, das sowas nicht ganz koscher ist bekannt ist. Nicht relevant für Strafprozesse, aber für Zivilprozesse, wenn es um das "Schmerzensgeld" geht)

Diese Deine Vermutung mag richtig sein, nur Deine Vorraussetzungen und damit auch Folgerungen sind nicht ganz korrekt:
Auch der Link selber kann bedenklich sein. Beipiel:
http://example.com/toetet_kaiser_wilhelm_Anleitung_hier.html
Das ist, wenn "kaiser_wilhelm" durch den Namen einer existierenden Person ersetzt wird, ein Aufruf zu einer Straftat. Der Linktext ist in der Statuszeile sichtbar, wenn man mit der Maus drübergeht.
Wenn Du jetzt "Link" durch "Linkziel" erstezt, hast Du nur eine Hälfte der Möglichkeiten belegt, also nichts geändert. Es müßte also "Link oder Linkziel" heißen.

Ich mchte hier aber nochmal darauf hnweisen, das diese Absicherung nur vermeintlicher Natur ist, sie schützt nicht vor Verfolgung.
Wenn Du hingegen glaubhaft versichern kannst (Wie Du das kannst? Gute Frage!), daß Du regelmäßig Deine Links abklapperst und auf rechtlich fragwürdigen Inhalt kontrollierst und ggf entfernst, bist Du schon größtenteils auf der sicheren Seite, (Es gibt einige Urteile (Hauptsächlich über Gästebücher), die "regelmäßige Kontrolle" zwischen "einmal täglich" und "einmal wöchentlich"  ansetzen allerdings stets auch "auf Nachfrage"! D.h.: wenn sich jemand beschwert, mußt Du dem nachgehen!) Es wird Dir auch nachgesehen, das Du nicht jede juristische Feinheit kennst, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Aber "im Zweifel entfernen" ist auch nicht so ganz der Sinn der Links. Komplizierte Sache also, aber mit ein wenig Bemühen läßt sich das Risiko minimieren, ohne gleich in Hektik zu verfallen.

so short

Christoph Zurnieden

PS:
Ich war zu faul, die entspr Urteile rauszusuchen, vielleicht hat die ja jemand zur Hand.
CZ