Hallo.
unsicherheit besteht nun in dem speziellen punkt der abrechnung für die weltweiten nutzungsrechte.
Da hilft zu Beispiel http://www.google.de/search?q=tarifvertrag+designleistungen&ie=UTF-8&hl=de&btnG=Google-Suche.
ist dieses thema überhaupt noch envouge?
Ist Mode im Zusammenhang mit Recht relevant?
ich gehe ja davon aus, daß das abrechnen von nutzungsrechten, bei dieser grössenordnung, normal sein sollte.
Welche Größenordnung denn? Und welchen Einfluss sollte sie auf die Gängigkeit der Abrechnung von Nutzungsrechten haben? Werden nicht vielmehr Nutzungsrechte umabhängig von der Größenordnung des Auftrages immer abgerechnet, wenn sie vergolten werden sollen?
ein bekannter behauptet aber, das man mit nutzungsrechten heute keinem mehr kommen kann.
Dann solltest du dies von ihm schlüssig erläutern lassen. Was rechnet er denn ab?
Wie handhabt ihr das?
Ich räume Nutzungsrechte gegen Entgelt ein.
Wäre hilfreich zu wissen in welchem fahrwasser man schwimmen soll...
Es genügt völlig, nicht gegen den Strom zu schwimmen.
MfG, at