Moin!
§ 6 TDG (Allgemeine Informationspflichten):
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Ist gegeben. Mindestens von der Startseite aus erreichbar, eine Pflicht zur Benennung oder Bezeichnung mit "Impressum" besteht dem Gesetzestext nach nicht. "Kontakt" ist "leicht erkennbar". Beides bestätigt die aktuelle Rechtsprechung.
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
Hab ich.
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Hab ich.
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
Gibts nicht, also keine Angabe notwendig.
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Einzelfirma, also keine Angabe möglich oder notwendig.
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (Abl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
Nicht zutreffend. Die IHK hat da nichts zu suchen.
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
Nicht zutreffend.
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
Nicht zutreffend.
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Ich muss mir keine Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilen lassen um sie ins Impressum zu schreiben. Hab ich keine, brauch ich keine angeben: nicht zutreffend.
Weitergehende Informationspflichten, insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Plapla. Alles unzutreffend.
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Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
§ 10 Informationspflichten
... ist prinzipiell eine Abschrift des vorgenannten
Auf it-schule.de steht das Impressum mit den gleichen Angaben unmittelbar auf der Startseite.
(3) Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 und unbeschadet des Absatzes 2 einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Mediendienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher kann nur benannt werden, wer
...
Da ich der einzige Mitarbeiter meiner Firma bin und als einziger die Verantwortung trage ist es absolut ausreichend meine Daten anzugeben, die dem obigen im Gesetz nachstehenden Bedingungen sämtlich erfüllen. Zum absoluten Abdichten gegenüber eindringenden Nebeltöpfchen habe ich noch den §10 MDStV erwähnt. Ich glaube, das ist beides so wasserdicht, damit kann ich getrost im Mariannengraben tauchen.
(4) Ist, soweit zutreffend, erfüllt.
Wer will jetzt eine Abmahnung worauf stützen?
Jetzt hast Du mir mit Deiner Undeutlichkeit schon wieder einen Haufen Arbeit gemacht.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.