Gegen kleine Webhoster.
Ist tatsächlich oft so ...
Abmahner wissen z. B. auch, dass Rechtsschutzversicherer Wettbewerbssachen nicht eine Deckungszusage erteilen! D. h. der Abgemahnte zahlt entweder den abmahnenden Anwalt oder seinen eigenen.
Im April hat der BGH aber endlich die Kosten für Gegenabmahnungen unter ganz bestimmten Bedingungen für Erstattungsfähig erklärt. ENDLICH!!!
Hoffentlich beendet das die unsinnige Abmahnerei (berechtigte wären ja was anderes.
Joachim