Rechnungsbasiertes Bestellverfahren für einen Shop
Eddie
- sonstiges
Hallo allerseits,
mein aktuelles (und erstes bezahltes) Projekt ist ein Shop für antiquarische Werke.
Mein Kunde will keine grossartige Bestellfunktionalität wie bei Amazon & Co (also z.B. kein Bankeinzug, keine Lieferungsverfolgung, etc.), sondern will auf Rechnung liefern.
Was er also bekommen soll, ist:
Was gilt es da zu beachten? Insb. bei der Bestellerfassung habe ich ja das Problem, dass da sonstwer was eingeben kann. Wie kann mein Kunde sich absichern, dass die Bestellung legitim ist?
Falls es fuer sowas Module (PHP) geben sollte, waer das sicher interessant. Nur ein fertiges Shopsystem kommt nicht in Frage, da einige Spezialfunktionen gefragt sind.
Danke für eure Hilfe,
Eddie
Hallo!
Nur ein fertiges Shopsystem kommt nicht in Frage, da einige Spezialfunktionen gefragt sind.
Die Funktionen kannst du - so der Code verfügbar ist - auch in ein fertiges System einbauen ;-)
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
Die Funktionen kannst du - so der Code verfügbar ist - auch in ein fertiges System einbauen ;-)
:-) Ja, moeglich ist alles. Nur, ab einem gewissen Unterscheidungsgrad ist es fraglich, ob man da wirklich noch Geld spart. Mal abgesehen davon, dass in diesem Fall die Auswahl verwendbarer Systeme eingeschraenkt ist, denn oft duerfen ja keine Modifikationen vorgenommen werden. Und mit dem Anlegen eigener Templates hat der Kunde eben leider noch kein wirklich angepasstes System.
Eddie
Hello,
mein aktuelles (und erstes bezahltes) Projekt ist ein Shop für antiquarische Werke.
Mein Kunde will keine grossartige Bestellfunktionalität wie bei Amazon & Co (also z.B. kein Bankeinzug, keine Lieferungsverfolgung, etc.), sondern will auf Rechnung liefern.
Was er also bekommen soll, ist:
- eine Bestellerfassung
- eine Moeglichkeit, den Status von Bestellungen zu bearbeiten
- eine Moeglichkeit, Rechnungen zu drucken
Dabei geht es durchaus auch mal um Bestellungen um die 500 Euro.Was gilt es da zu beachten? Insb. bei der Bestellerfassung habe ich ja das Problem, dass da sonstwer was eingeben kann. Wie kann mein Kunde sich absichern, dass die Bestellung legitim ist?
Das kann man relativ einfach durch ein eMail-Verifikationssystem erreichen.
Außerdem ist das dann auch gleichzeitig der Vertragsabschluss, VOR dem Dein Kunde ja die Widerufsbelehrung durchgeführt haben muss. Die ist dann nämlich nochmals kurz und bündig in der email, die der Kunde nach Bestellabschluss zugeschickt bekommt. Erst, wenn er den darin enthaltenen Link dann aufruft und nochmals seinen Vornamen oder Nachnamen oder die Bestellungsnummer eingibt, gilt die Bestellung als bestätigt. Man kann auch soweit gehen, dass das bei Folgeaufträgen nicht mehr notwendig ist. Allerdings las ich neulich was merkwürdiges über die Belehrung. Die müsse in jedem Einzelfall zeit- und ortsnah (also im Browser auf der Bestellseite und nciht im hintersten Winkel) durchgeführt werden. Dann müste manndas Mailverfahren jedesmal durchführen.
Die Ware kann ja auf Rechnung nicht verloren gehen, wenn eine entsprechende Vorausverfügung auf dem Packet steht. Es kann eben "nur" passiren, dass der Kunde nicht zahlt.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
Außerdem ist das dann auch gleichzeitig der Vertragsabschluss, VOR dem Dein Kunde ja die Widerufsbelehrung durchgeführt haben muss.
Widerrufsbelehrung?
Mal eine ganz dumme Frage: was steht da drin? Dass der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung vom Vertrag zuruecktreten darf?
Oder meinst Du die AGB?
Tja, bisher bin ich nur Programmierer, dass ich mich ums Rechtliche noch kuemmern muss, war mir aber klar. Ausserdem muss ich fuer den betreuenden Prof. ja auch eine Ausarbeitung machen, da muss auch der Abschnitt "Rechtliche Aspekte" rein. Waer also supernett, wenn Du mir da noch kurz was zu schreiben koenntest! Ein Link waer toll, oder Stichwoerter fuer Google (die saugt man sich ja als Laie nicht einfach aus den Fingern).
Ich hab hier auch so einen tollen Informatik-Recht-Wälzer liegen, ist wohl ganz gut, aber das Stichwortverzeichnis ist ERBAERMLICH!
Die ist dann nämlich nochmals kurz und bündig in der email, die der Kunde nach Bestellabschluss zugeschickt bekommt.
Ok, weil "doppelt-gemoppelt-haelt-besser", richtig? Also damit der Aufklaerungspflicht zu 100% Genuege getan ist?
Erst, wenn er den darin enthaltenen Link dann aufruft und nochmals seinen Vornamen oder Nachnamen oder die Bestellungsnummer eingibt, gilt die Bestellung als bestätigt.
Warum muss er seine Daten nochmal eingeben? Der Link ist doch mit einer entsprechenden zufallsgenerierten ID ohnehin nur zu finden, wenn zumindest die E-Mail-Adresse stimmt. Dann kann er beim 2. Mal wieder einen falschen Namen eingeben. Und die Bestellnummer kann ich doch auch ueber den Link abwickeln:
http://www.meinshop.de.vu.tv.biz/bestellungVerifizieren.php?bestNr=23755794375
Man kann auch soweit gehen, dass das bei Folgeaufträgen nicht mehr notwendig ist. Allerdings las ich neulich was merkwürdiges über die Belehrung. Die müsse in jedem Einzelfall zeit- und ortsnah (also im Browser auf der Bestellseite und nciht im hintersten Winkel) durchgeführt werden. Dann müste manndas Mailverfahren jedesmal durchführen.
Wieso, bei Zweitbestellung (Kunde schon bekannt) langt es doch dann, wenn ich ihm zur Laufzeit den Text hinknalle (auf der Seite) und direkt die Bestaetigungsmail verschicke.
Nur wie identifiziere ich den Kunden dann? Name allein tut's ja nicht, da koennte ja Hans Schmidt sonstwas anrichten. Entweder per E-Mail (unsicher, aber bei kleinem Shop vielleicht vertretbar) oder per Passwort (ist natuerlich eine Bestellschwelle, vielleicht koennte man das ja optional machen, also nur fuer Kunden, die wissen, dass sie wiederkommen).
Die Ware kann ja auf Rechnung nicht verloren gehen, wenn eine entsprechende Vorausverfügung auf dem Packet steht. Es kann eben "nur" passiren, dass der Kunde nicht zahlt.
Da gaebe es ja zusaetzlich noch die Moeglichkeit, dass bei grossvolumigen Bestellungen das Telefon bemueht wird...
Danke Dir nochmal fuer Antwort,
Eddie
Hello,
Außerdem ist das dann auch gleichzeitig der Vertragsabschluss, VOR dem Dein Kunde ja die Widerufsbelehrung durchgeführt haben muss.
Widerrufsbelehrung?
Mal eine ganz dumme Frage: was steht da drin? Dass der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung vom Vertrag zuruecktreten darf?
Ja.
Oder meinst Du die AGB?
Nein. Aber die müssen ihm natürlich auch VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht werden.
Waer also supernett, wenn Du mir da noch kurz was zu schreiben koenntest! Ein Link waer toll,
Hier in den Feature-Artikeln schauen.
Die ist dann nämlich nochmals kurz und bündig in der email, die der Kunde nach Bestellabschluss zugeschickt bekommt.
Ok, weil "doppelt-gemoppelt-haelt-besser", richtig? Also damit der Aufklaerungspflicht zu 100% Genuege getan ist?
Eher, damit Du das im Streitfall / Abmahnfall auch glaubhaft machen kannst.
Erst, wenn er den darin enthaltenen Link dann aufruft und nochmals seinen Vornamen oder Nachnamen oder die Bestellungsnummer eingibt, gilt die Bestellung als bestätigt.
Warum muss er seine Daten nochmal eingeben? Der Link ist doch mit einer entsprechenden zufallsgenerierten ID ohnehin nur zu finden, wenn zumindest die E-Mail-Adresse stimmt. Dann kann er beim 2. Mal wieder einen falschen Namen eingeben. Und die Bestellnummer kann ich doch auch ueber den Link abwickeln:
http://www.meinshop.de.vu.tv.biz/bestellungVerifizieren.php?bestNr=23755794375
Ja, wenn derjenige die email bekommt, der die Bestellung eingetippt hat. Identifikation besteht immer mindestens aus zwei Schlüsselteilen. Wenn ich aber jtzt eine Bestellung eintippe mit einer Adresse vom Mond und mit Deiner eMailadresse, dann bekommst Du die Bestätigung mit dem Link und klickst vielleicht aus Neugierde einfach da drauf. Wenn Du jetzt nicht noch eine PIN eingeben müsstest, dann wäre die Bestellung bestätigt und das Buch würde zum Mond geschickt.
Man kann auch soweit gehen, dass das bei Folgeaufträgen nicht mehr notwendig ist. Allerdings las ich neulich was merkwürdiges über die Belehrung. Die müsse in jedem Einzelfall zeit- und ortsnah (also im Browser auf der Bestellseite und nicht im hintersten Winkel) durchgeführt werden. Dann müste manndas Mailverfahren jedesmal durchführen.
Wieso, bei Zweitbestellung (Kunde schon bekannt) langt es doch dann, wenn ich ihm zur Laufzeit den Text hinknalle (auf der Seite) und direkt die Bestaetigungsmail verschicke.
Nur wie identifiziere ich den Kunden dann? Name allein tut's ja nicht, da koennte ja Hans Schmidt sonstwas anrichten. Entweder per E-Mail (unsicher, aber bei kleinem Shop vielleicht vertretbar) oder per Passwort (ist natuerlich eine Bestellschwelle, vielleicht koennte man das ja optional machen, also nur fuer Kunden, die wissen, dass sie wiederkommen).
Nein, das ist keine Bestellschwelle, sondern das dient der Vertrauensbildung. Das sagt man dem Kunden auch so: "Damit niemand anderes ihre Daten einsehen kann, wählen Sie bitte ein Passwort mit mindestens 8 Zeichen. Merken Sie sich bitte dieses Passwort. Sie werden in der Kontroll-email danach gefragt."
Die Ware kann ja auf Rechnung nicht verloren gehen, wenn eine entsprechende Vorausverfügung auf dem Packet steht. Es kann eben "nur" passieren, dass der Kunde nicht zahlt.
Da gaebe es ja zusaetzlich noch die Moeglichkeit, dass bei grossvolumigen Bestellungen das Telefon bemueht wird...
Da weiß man abe auch nicht, ob der Knabe zahlen wird. Es gibt da die Möglichkeit einer Kreditversicherung. Die kostet zwar ca. 1% aber dafür ersetzt die Versicherung auch den Einkaufspreis der Ware, wenn der Kunde nicht zahlt.
In diesem Thread findest Du ein paar Links und weitere Gedanken
http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2004/2/71541/#m412108
Ich hatte mal versucht, das ziemlich "spitzfindig" zu durchdenken, aber Du solltest da besser auf Svens Erwiderung hören und besser zweimal informieren
Also , man kann den Bestellknopf gar nicht drücken, wenn man nicht vorher die Belehrungen angeschaut hat. Denk auch an TDG $6. da gibnt es einen Artikel von Siechfred.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo!
Was gilt es da zu beachten? Insb. bei der Bestellerfassung habe ich ja das Problem, dass da sonstwer was eingeben kann. Wie kann mein Kunde sich absichern, dass die Bestellung legitim ist?
Du kannst das zum einen mit einer E-Mail-Bestätigung über die angegebene E-Mail-Adresse machen. Wäre ein erster Schritt. Gibt aber auch keine 100%ige Sicherheit. "Große" Unternehmen machen das halt über eine Validierung angegebener Kreditkartendaten.
Und amazon kalkuliert wohl einfach das Risiko von Zahlungsausfällen mit ein, wenn sie auf Rechnung liefern.
Gruß
Matthias
Moin!
Was gilt es da zu beachten? Insb. bei der Bestellerfassung habe ich ja das Problem, dass da sonstwer was eingeben kann. Wie kann mein Kunde sich absichern, dass die Bestellung legitim ist?
Ort der Handlung: Ein kleines Antiquariatsgeschäft in irgendeiner Stadt. Der Fernsprechapparat läßt soeben die Signaleinrichtung ertönen. Der Ladeninhaber hebt den Hörer ab:
Inh: "Antiquariat $name, schönen guten Tag!"
Anrufer: "Guten Tag auch. Ich bin auf der Suche nach $ganz_altes_stueck und habe gehört, sie sollen sowas haben. Bin ich da bei ihnen richtig?"
Inh: "In der Tat. Wir führen eine reichhaltige Auswahl, und genau das $ganz_altes_stueck haben wir gerade hereinbekommen. Es ist in hervorragendem Zustand."
Anrufer: "Oh wunderbar. Ich suche da schon so lange nach. Können sie es mir zuschicken? Ich wohne nämlich in $stadt_200_km_entfernt, und da komme ich schwerlich bei ihnen vorbei."
Inh: "Gar kein Problem, das machen wir gern."
Wie will der Inhaber jetzt feststellen, dass die Bestellung legitim ist?
Genau dasselbe Problem hast du mit Bestellungen im Internet.
Als Abwandlung obiger Situation: Was würde sich ändern, wenn der Kunde tatsächlich in persona im Laden erscheinen und dem Inhaber seine Bestellung direkt in den Füllfederhalter diktieren würde? Auch dabei kann er irgendeine beliebige Adresse angeben, an die das Paket geliefert wird, und sich um die Bezahlung der Rechnung nicht weiter kümmern.
- Sven Rautenberg
Hi Sven,
Wie will der Inhaber jetzt feststellen, dass die Bestellung legitim ist?
Genau dasselbe Problem hast du mit Bestellungen im Internet.
Herrliche kleine Geschichte.
Die Praxis erfindet oft blöde, aber wirksame Verfahren, die Glaubwürdigkeit und Zahlungskraft des Bestellers zu überprüfen.
Ich kenne mich nicht besonders damit aus, weiß aber, dass ein Kriterium vieler Shop-Betreiber die Anzahl der Mietparteien im Haus ist (je weniger, desto Kredit), weiterhin die Anzahl der Umzüge. Überprüft wird dies mit gesammelten Telefonbuch-CDs. Auch viele Banken halten solche Kriterien für Kredite für wirksamer als einen Lohnstreifen. Da gibt's sicher ne Menge "softer" Kriterien mehr.
Viele Grüße
Mathias Bigge
Moin!
Die Praxis erfindet oft blöde, aber wirksame Verfahren, die Glaubwürdigkeit und Zahlungskraft des Bestellers zu überprüfen.
Das fällt dann unter die Kategorie "Mit Statistik kann man alles beweisen", würde ich meinen.
Ich kenne mich nicht besonders damit aus, weiß aber, dass ein Kriterium vieler Shop-Betreiber die Anzahl der Mietparteien im Haus ist (je weniger, desto Kredit), weiterhin die Anzahl der Umzüge. Überprüft wird dies mit gesammelten Telefonbuch-CDs. Auch viele Banken halten solche Kriterien für Kredite für wirksamer als einen Lohnstreifen. Da gibt's sicher ne Menge "softer" Kriterien mehr.
Solchen Verfahren kann man aber durchaus zwiespältig gegenüberstehen, denn sie sind im Einzelfall ungerechtfertigt und ungerecht - wobei letzteres natürlich immer davon abhängt, welche Konsequenzen man als Kunde zu tragen hat, wenn man "falsch wohnt", aber persönlich absolut nicht den scheinbaren Kriterien entspricht.
Muß man nur Vorkasse leisten, während die scheinbar kreditwürdigere Nachbarschaft auch auf Rechnung beliefert wird, sollte das kein allzu großer Verlust sein.
Wird man hingegen gar nicht beliefert, ist das u.U. schon hart.
Und all das nur, weil irgendeine Statistik einen signifikanten Zusammenhang zwischen Zahlungsmoral, Anzahl der Mietparteien und Häufigkeit der Umzüge ermittelt hat - ohne zwingend darlegen zu müssen, welcher kausale Zusammenhang denn da möglicherweise bestehen könnte.
Unterm Strich macht man also eine Risikoabschätzung mit komplizierten Mitteln, die man sich andererseits auch ganz leicht machen könnte: Erstbesteller leisten Vorkasse oder erhalten die Lieferung per Nachnahme - Punkt.
Anders herum könnte man das Nichtzahler-Risiko auch einfach prozentual auf die Gesamtheit der bestellenden Kunden umlegen - aber Geiz ist ja so geil, hab ich gehört... Außerdem kann sich das sicherlich nicht jeder x-beliebige versendende Händler leisten.
Man bleibt also trotz aller scheinbaren Hilfestellungen der modernen Handelswelt immer noch vor die Entscheidung gestellt, wie weit man seinen Kunden vertrauen will. Darauf läuft auch die ursprüngliche Frage hinaus, und unter diesem Gesichtspunkt sollte man auch technische Lösungen bewerten.
- Sven Rautenberg
Hi,
Die Praxis erfindet oft blöde, aber wirksame Verfahren, die Glaubwürdigkeit und Zahlungskraft des Bestellers zu überprüfen.
Das fällt dann unter die Kategorie "Mit Statistik kann man alles beweisen", würde ich meinen.
Scoring-Modelle nennen das zumindest einige Finanzdienstleister. Deren Wirksamkeit ist nach meiner Kenntnis unbestritten, selbst esoterische Verfahren wie das von mir (spasseshalber) erfundene "'ü'-Scoring" haben sich bewaehrt.
Ich kenne mich nicht besonders damit aus, weiß aber, dass ein Kriterium vieler Shop-Betreiber die Anzahl der Mietparteien im Haus ist (je weniger, desto Kredit), weiterhin die Anzahl der Umzüge. Überprüft wird dies mit gesammelten Telefonbuch-CDs. Auch viele Banken halten solche Kriterien für Kredite für wirksamer als einen Lohnstreifen. Da gibt's sicher ne Menge "softer" Kriterien mehr.
Solchen Verfahren kann man aber durchaus zwiespältig gegenüberstehen, denn sie sind im Einzelfall ungerechtfertigt und ungerecht - wobei letzteres natürlich immer davon abhängt, welche Konsequenzen man als Kunde zu tragen hat, wenn man "falsch wohnt", aber persönlich absolut nicht den scheinbaren Kriterien entspricht.
Wenn man den genannten Verfahren skeptisch gegenuebersteht, hat man sicherlich etwas Besseres in petto?
Muß man nur Vorkasse leisten, während die scheinbar kreditwürdigere Nachbarschaft auch auf Rechnung beliefert wird, sollte das kein allzu großer Verlust sein.
Wird man hingegen gar nicht beliefert, ist das u.U. schon hart.
Hart, aber wirksam. ;-)
Unterm Strich macht man also eine Risikoabschätzung mit komplizierten Mitteln, die man sich andererseits auch ganz leicht machen könnte: Erstbesteller leisten Vorkasse oder erhalten die Lieferung per Nachnahme - Punkt.
Ein einfaches Scoring-Modell sozusagen.
Anders herum könnte man das Nichtzahler-Risiko auch einfach prozentual auf die Gesamtheit der bestellenden Kunden umlegen
Aeeh, ich glaube so einfach ist das nicht. Anfangs mag das vielleicht klappen, spaeter klappt's vielleicht nicht und irgendwann stellt mal irgendwer die Frage (vielleicht der Boss vom Boss ;-): "Jungs, was habt Ihr denn da gemacht?"
Man bleibt also trotz aller scheinbaren Hilfestellungen der modernen Handelswelt immer noch vor die Entscheidung gestellt, wie weit man seinen Kunden vertrauen will. Darauf läuft auch die ursprüngliche Frage hinaus, und unter diesem Gesichtspunkt sollte man auch technische Lösungen bewerten.
Man sollte versuchen seine Kunden kennenzulernen.
Gruss,
Ludger
Hi Ludger,
Das fällt dann unter die Kategorie "Mit Statistik kann man alles beweisen", würde ich meinen.
Scoring-Modelle nennen das zumindest einige Finanzdienstleister. Deren Wirksamkeit ist nach meiner Kenntnis unbestritten,...
Sie werden zur Zeit weiter ausgebaut, etwa durch entsprechende Richtlinien für die Kreditvergabe, wo "softe" Aspekte immer stärker bewertet werden, etwa die Persönlichekti des Kreditnehmers. Es gibt dazu einiges im Netz, etwa Regeln für die Kreditvergabe an Ärzte.
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hallo.
Sie werden zur Zeit weiter ausgebaut, etwa durch entsprechende Richtlinien für die Kreditvergabe, wo "softe" Aspekte immer stärker bewertet werden, etwa die Persönlichekti des Kreditnehmers. Es gibt dazu einiges im Netz, etwa Regeln für die Kreditvergabe an Ärzte.
Sichtwort: "Basel II".
MfG, at
Moin!
Sichtwort: "Basel II".
Ah ja, das war doch der Wahnsinn, der eingeführt wurde, nachdem "Peanuts-Schneider" die Deutsche Bank einige Millionen gekostet hat, und aufgrund dessen jetzt jeder Kreditnehmer nachweisen muß, dass er den Kredit eigentlich gar nicht benötigt, oder?
Einer der Gründe dafür, warum unsere Wirtschaft am Boden liegt: Die Firmen kriegen kein Geld mehr für notwendige Investitionen.
- Sven Rautenberg
Hallo.
Ah ja, das war doch der Wahnsinn, der eingeführt wurde, nachdem "Peanuts-Schneider" die Deutsche Bank einige Millionen gekostet hat, und aufgrund dessen jetzt jeder Kreditnehmer nachweisen muß, dass er den Kredit eigentlich gar nicht benötigt, oder?
Die gesetzlichen Grundlagen haben ihren Ursprung wohl eher in der letzten großen asiatischen Bankenkrise, die daurch zustande kam, dass dort viele Banken keinen auch nur ansatzweise realen Gegenwert zur Sicherung von Krediten nachweisen konnten -- ähnlich einigen Versicherungen hierzulande, die den Empfehlungen ihrer eigenen Broker gefolgt sind. Dass die Banken als ursprünglich Leidtragende der Neuregelung die Kriterien der Kreditsicherung an ihre Kunden weiterreichen, war einmal mehr vom Gesetzgeber unbeabsichtigt, aber eine eigentlich vorhersehbare Konsequenz.
Einer der Gründe dafür, warum unsere Wirtschaft am Boden liegt: Die Firmen kriegen kein Geld mehr für notwendige Investitionen.
Prinzipiell liegst du damit natürlich richtig. Deine Aussage über die "Peanuts" macht aber die Zweischneidigkeit deutlich: Auf der einen Seite soll die Wirtschaft liquide bleiben; auf der anderen Seite sollen die Banken den Blendern kein Geld hinterherwerfen. Einen geeigneten Mittelweg zu finden, liegt aber nicht zuletzt auch im Interesse der Banken, die ja auch Kunden benötigen und in einigen Bereichen bereits aufpassen müssen, bei Finanzierungen nicht nur noch maximal zweite Wahl zu sein.
MfG, at
Hallo Sven.
Sichtwort: "Basel II".
Ah ja, das war doch der Wahnsinn, der eingeführt wurde, nachdem "Peanuts-Schneider" die Deutsche Bank einige Millionen gekostet hat, und aufgrund dessen jetzt jeder Kreditnehmer nachweisen muß, dass er den Kredit eigentlich gar nicht benötigt, oder?
Nicht ganz, aber einer der Gründe war es schon. Allerdings ist IMHO mehr als fraglich, ob Herr Schneider nicht vielleicht ein Rating 'AAA' bekommen hätte ;)
Einer der Gründe dafür, warum unsere Wirtschaft am Boden liegt: Die Firmen kriegen kein Geld mehr für notwendige Investitionen.
Ja, dem ist leider so. Das hat aber zunächst mal relativ wenig mit Basel II zu tun. Das Problem der (deutschen) Banken war die unzureichende Eigenkapitalunterlegung für ausgegebene Kredite. "Faule" Kredite haben annähernd die gleichen Konditionen bekommen wie die soliden. Als dann die "faulen" reihenweise ausgefallen sind, wurde die Eigenkapitaldeckung der Banken immer dünner, was natürlich insbesondere zu Lasten der soliden Finanzierungen ging (Stichwort Übersicherung). Hinzu kam eine rasante Abwertung von Grundbesitz, der vom Beleihungswert her von den Banken traditionell schon immer sehr konservativ eingeschätzt wurde.
Und genau da soll Basel II ansetzen, nämlich den Banken ein Instrumentarium an die Hand geben, um das Risiko von Krediten besser einschätzen zu können, wobei die so genannten "soft facts" endlich die Rolle spielen, die sie schon immer hätten spielen müssen. Leider ist es so, dass viele Banken an diesem Punkt übers Ziel hinausschießen und beim kleinsten und fernsten Risiko lieber Nein sagen, anstatt - wie es Basel II eigentlich vorsieht - dem erhöhten Ausfallrisiko durch entsprechend angepasste Darlehenskonditionen Rechnung zu tragen.
Du siehst, ganz so einfach ist es nicht :)
Freundschaft!
Siechfred
Hi,
Was gilt es da zu beachten? Insb. bei der Bestellerfassung habe ich ja das Problem, dass da sonstwer was eingeben kann. Wie kann mein Kunde sich absichern, dass die Bestellung legitim ist?
wie Sven Rautenberg richtigerweise ausfuehrt entsteht das Problem in der Realitaet und nicht woanders.
Eine Bearbeitungsmoeglichkeit (auch wieder aus der Realitaet gegriffen) dieses Problems koennte darin bestehen bei der ersten Bestellung nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme zu liefern.
Alternativ kommt eine spezielle Pruefung jeder ueber's Internet hereingekommen Bestellung in Frage, also eine Erweiterung des Geschaeftsmodells. Wie erfolgreich diese Pruefung ueberhaupt sein kann, vermag ich aber leider nicht zu beurteilen.
Gruss,
Ludger