Gernot Back: Tabellen vermeiden?

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Hallo Rolf

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Anlage 1 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV, vom 17. Juli 2002)

sollten Tabellen zum Darstellen von tabellarischen Daten (Vname, Name, PLZ, ORT) verwendet werden, nicht jedoch zum Positionieren von Inhalten.

Ich glaube Rolf, du musst etwas ausführlicher erklären, sonst verstehen es nur Eingeweihte:

Blinde können sich mit speziellen Programmen Tabellen vorlesen lassen. Dabei können sie sich bei jeder Tabellenzelle auch die zugeordnete Tabellenüberschrift, die im <th>-Tag oben drüber steht immer wieder neu vorlesen lassen. Das ist eine wirkliche Erleichterung, weil sie dann nie den "Überblick" verlieren, worum es eigentlich geht. Wenn Tabellen aber für's Layout "missbraucht" werden, stiftet das für Blinde nur Verwirrung.

Gruß Gernot