Tom: Stadt München hat Umstellung auf Linux eingestellt

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Hello,

Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum du dieses Vokabular auspackst.

*mmh*

Seis drum: "Vorläufig abgebrochen" ist ungefähr so sinnvoll formuliert, wie "einstweilig erschossen" oder "temporär verbrannt".

"Vorläufig unterbrochen" wäre gut.

"unterbrochen" bedeutet implizit schon "vorläufig"
"abgebrochen" alleine sagt noch nichts darüber aus, ob eine Wiederaufnahme möglich ist.
"endgültig abgebrochen" ist eine durchaus gebräuchliche Redewendung in unserer Sprache und deutet darauf hin, dass keine Wiederaufnahme geplant ist.
"vorläufig abgebrochen" deutet also auf einen Unterbruch hin, der nicht vorausgeplant war und daher auch nicht endgültig sein sollte.

Aber die anwesenden Rechtsanwälte und/oder Sprachkundler können bestimmt mehr dazu sagen.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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