Hi,
da würde ich bei einer meiner Seite auch sehr empfindlich reagieren. (Und sehe mich da auch im Rechte des von mir gesehenen Rechtes auf Urheberschaft und Unantastbarkeit eines Werkes....)
Der BGH hat ja mittlerweile darüber entschieden: Nicht nur ungefragte Links auf die Homepage einer fremden Website sind rechtens, auch das "Deep-Linking" (also das ungefragte Linken auf *irgendeine* Seite einer fremden Website) sind rechtens.
Und da dies *höchstrichterliche* Rechtsprechung ist, wird sich daran auch nichts mehr ändern.
Das nutzen fremder Seiten in einem eigenen Frameset ist davon nicht betroffen. Hier gibt es unterschiedliche Urteile, aber noch kein höchstrichterliches ...
Gruß, Cybaer