Hallo,
70jahre nach dem tod des urhebers erlischt das urheberrecht, 70jahre nicht mit dem tod!
Das meinte ich, sorry fuer die unklare Formulierung.
Also, meist gilt der Schutz:
Zeitpunkt der Erstellung + x Jahre
bzw.
Todeszeitpunkt + x Jahre.
Details wie gesagt im jeweils anwendbaren Urheberrechtsgesetz.
Gruesse,
Thomas