Sven Rautenberg: = Da Sollten Wir Helfen = finde ich

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Moin!

Ich habe Daten.

Naja, nicht wirklich überraschende Daten, aber gut.

Die Marke wurde angemeldet von:

Herr Mathias Schulze

Und er hat sie am 19.12.2003 angemeldet. Letzter Status beim DPMA: 15.1.2004. Die Anmeldung ist also noch ganz in den Anfängen.

Mit anderen Worten: Sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann man relativ einfach gegen die Markeneintragung vorgehen. Siehe dazu auch http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html#mar6, Abschnitt "4.".

Rechtliche Grundlage: §42 MarkenG.

Gebühren dafür: 120 Euro. Plus der beratende Markenrechtsanwalt, den man sinnvollerweise hinzuziehen sollte.

Mit anderen Worten: Die Sache ist noch längst nicht verloren, nur kann man sich jetzt nicht ewig Zeit lassen. Der Ablauf der Widerspruchsfrist wird in die DPMA-Datenbank wohl demnächst eingetragen.

Aber selbst dann wäre immer noch ein Gegenmanöver wegen bösgläubiger Eintragung einer Marke möglich. Denn XAMPP wird ja schon länger - und das nachweislich - benutzt, als die Marke alt ist. Wer außer der Markenregistrierung und der vermuteten Abmahnung noch nichts für seine Marke geleistet hat, wird in einem Verfahren sicherlich ziemlich alt aussehen.

Sieht in meinen Augen nicht allzu schlecht aus.

- Sven Rautenberg

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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)