Hi,
Bei dem Kartenausschnitt geht es ja um etwas ganz anderes, nämlich darum, daß jemand, der weder Verwertungs- noch Urheberrechte an dem Bild hatte, das Bild veröffentlicht hat.
Als Nicht-Jurist, der nur nach Menschenverstand urteilt, würde ich sagen, die einzige Frage hier ist doch: Hat man das Bild wirklich veröffentlicht,
wenn es unverlinkt (und auch sonst nicht beworben) auf einem Server liegt? Wenn man diese Frage mit ja beantwortet, ist es nach meinem Empfinden ein "ganz normaler" Urheberrechtsverstoß.
Wie bereits gesagt - die URL kann auf vielfältige Weise veröffentlicht werden, ohne daß dies "offensichtlich" ist - indem ich sie jedem aufsage, der mich anruft z.B.
m.E. (IANAL) ist die Veröffentlichung gegeben. Anders wäre es, wenn außer der URL noch Username/Paßwort erforderlich wären.
Man könnte auch folgendes Beispiel betrachten: wenn Du auf Deinem Windows PC aus Versehen einen Ordner für die ganze Welt freigegeben hast, sind dann auch alle (im Prinzip frei erreichbaren) Daten des Ordners "veröffentlicht" und wäre das genauso ein Urheberrechtsverstoß? (Nach meinem Laienempfinden doch eher weniger?)
Ob es ein Urheberrechtsverstoß wäre oder nicht, ist ganz entscheidend vom Inhalt des Ordners abhängig. Wenn sich darin nur selbsterstellte Inhalte befinden, deren Verwertungsrechte bei mir liegen, kann ich die freigeben soviel ich will, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
cu,
Andreas
MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/