Alex.: Abmahnung - Datei auf Server unverlinkt - Rechtenachweis

Beitrag lesen

Wie bereits gesagt - die URL kann auf vielfältige Weise veröffentlicht werden, ohne daß dies "offensichtlich" ist - indem ich sie jedem aufsage, der mich anruft z.B.

In diesem Fall müsste man dann aber auch nachweisen können, dass Du sowas tust. Sonst stünde ja jeder Mensch unter Generalverdacht, weil jeder einem anderen irgendwas urheberrechtlich geschütztes zuschicken könnte (denn ob ich nur die URL aufsage oder das Bild per Email verschicke oder URL/Username/Passwort durchsage kommt sich doch gleich)...

m.E. (IANAL) ist die Veröffentlichung gegeben. Anders wäre es, wenn außer der URL noch Username/Paßwort erforderlich wären.

Da würde mich dann aber interessieren: wie komplex müssen Username und Password sein, damit sie als Schutz gelten. Irgendwo muss da ja auch eine Grenze sein.

Ob es ein Urheberrechtsverstoß wäre oder nicht, ist ganz entscheidend vom Inhalt des Ordners abhängig. Wenn sich darin nur selbsterstellte Inhalte befinden, deren Verwertungsrechte bei mir liegen, kann ich die freigeben soviel ich will, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Ich nahm (ohne es zu schreiben) an, dass Du lokale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Deiner Platte hast (was ja, wenn sich nicht veröffentlicht werden, auch legal sein kann).

Grüße, Alex.