Hallo Cheatah
selbst wenn man einen Fernseher im Keller in einer Kiste stehen hat, seit Jahren eingemottet, "hält man ihn für den Empfang bereit" und muss zahlen - im Zweifel sogar nachträglich. So geschehen bei uns in einem kirchlichen Gemeindezentrum.
Ja, solange man nicht nachweisen kann, dass er für den Empfang unbrauchbar gemacht wurde.
MFG
Detlef
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- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
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