Hallo Sven, hallo TomIRL,
Das ist falsch, man unterscheidet zwischen gewerblich und geschäftsmässig.
Für die Frage der allgemeinen Anbieterkennung nach TDG/MDStV, um die es dem OP ja wohl ging, unterscheidet man nur zwischen geschäftsmäßig und nicht geschäftsmäßig. Ob eine Webseite gewerblich ist oder nicht, kann allenfalls als Indiz für die Zuordnung zu einer der beiden Gruppen dienen.
Seiten die Werbebanner einbinden gelten aus diesem Grunde nicht als gewerblich
Ja, die Verwendung von Werbebannern allein macht noch keine gewerbliche Webseite.
Seiten, die Werbebanner tragen, sind (mutmaßlich, eine wirkliche Grundsatzentscheidung steht wohl noch aus) _mindestens_ geschäftsmäßig, vielleicht sogar gewerblich.
Nicht nur mutmaßlich, zumindest in Deutschland ist es eindeutig und bedarf nach meiner Meinung keiner weiteren gerichtlichen Klärung. Geschäftmäßig heißt, Einnahmen erzielen zu wollen. Werbebanner dienen dazu, Einnahmen zu erzielen. Ob gewerblich oder nicht, ist ohne Bedeutung.
Grüße
Torsten
Neu: http://www.siechfreds-welt.de/tiamat.shtml
Zur Impressumspflicht in Deutschland:
http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm