hi,
Diese Gegendarstellung muß unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt veröffentlicht werden.
Es ist hier zum Beispiel fraglich, ob dieses Recht auch für jede Internetseite gilt. Weiterhin möchte ich hinzufügen, dass es auch im journalistischen Bereich viel schwerer ist, eine Gegendarstellung zu erzwingen, als gemeinhin angenommen wird.
das will ich hoffen :-)
kann doch nicht sein, dass mich (als journalist) jeder erst mal zu einer gegendarstellung verpflichten aknn, auch wenn ich recht habe, und er nur die fakten verdreht ...?
In einem konkreten Streitfall wurde dabei deutlich, dass ein Kriterium für die Entscheidung die Dauer ist, die ein Bericht online bleibt. Die Grenze wurde damals bei zwei bis drei Wochen gezogen. Es wurde also so argumentiert, dass das Informationsrecht nicht einschließt, Bilder von Personen dauerhaft ins Netz zu stellen.
welche tageszeitung o.ä. im netz stellt den ihre artikel nicht auch dauerhaft in einer art archiv bereit (egal ob gratis oder kostenpflichtig) ...?
gruß,
wahsaga
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