bei conrad habe ich gerade 7,50 euro "gewonnen", aber nur, wenn ich für mindestens 35 euro einkaufe. zum geburtstag haben die mir ein "geschenk" angekündigt, das ich mir abholen darf. aber nur, wenn ich gleichzeitig für 35 euro einkaufe. es sollte festgelegt werden, dass "gewinne"/"geschenke" nie an bedingungen geknüpft werden dürfen, um solchen missbrauch der sprache zu unterbinden.
IMHO sind solche Werbemaßnahmen per se verboten ich denke an Irreführung nach UWG.
Zuständig ist WBZ (wettbewerbszentrale), die aber chronisch überlastet sein dürfte.
Oder du findest einen Konkurrenten der eine Unterlassung verfügen kann.
Aber legal ist es auch wenns jeder macht nicht.
TomIRL