zoidberg: Es ist niemand zuständig...

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IMHO sind solche Werbemaßnahmen per se verboten ich denke an  Irreführung nach UWG.
Zuständig ist WBZ (wettbewerbszentrale), die aber chronisch überlastet sein dürfte.
Oder du findest einen Konkurrenten der eine Unterlassung verfügen kann.
Aber legal ist es auch wenns jeder macht nicht.

Ich bekomme von Conrad auch ständig 5 Euro "geschenkt", weil ich doch soooooo ein guter Kunde bin (hab seit zwei min. Jahren nichts mehr bestellt) - aber nur wenn ich für minimum 25 Euro bestelle.