hi,
<I>Wenn es ein Geschenk ist, berührt das doch nicht Deinen Gewährleistungsanspruch. Du kannst ja was kaufen, das tendenziell eine hohe Fehlerquote hat. Dann nimmst Du anschließend Dein Wahlrecht in Anspruch und lässt Dir das Geld wiedergeben. Da die 5 Euro ja Geschenk waren, müsstest Du doch den vollen Preis zurückbekommen.</I>
wahlrecht? für welche partei müsste ich denn mein kreuzchen machen? *scnr*
du meinst sicher wandlung(srecht).
und eben genau darauf hat zunächst mal der _händler_ das recht, dir den artikel auszutauschen, IIRC bis zu drei mal.
erst wenn dann immer noch keine besserung eingetreten ist, hast du ein _recht_ darauf, deinen kaufpreis erstattet zu bekommen.
dass viele händler trotzdem gleich das geld zurückgeben, beruht ausschliesslich auf deren kulanz (die heutzutage am markt allerdings auch oftmals "nötig" ist, wenn man mit der konkurrenz mithalten können möchte).
gruß,
wahsaga
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