Sven Rautenberg: mukke-laufwerk verschlüsseln

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Moin!

Irgendwie habe ich ja so meine Zweifel dass Euch das so furchtbar viel hilft.

Du darfst ja gerne zweifeln, aber es ist hier in Deutschland immer noch so, dass die Schuld des Beschuldigten bewiesen werden muß.

Und dieser muß nichts sagen oder unternehmen, was ihn selbst belasten könnte. Angeklagte haben das Recht, zu schweigen, und das darf ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden.

Wenn die Polizei schon vor der Tuer steht wird sie ja schon verschiedene Informationen gesammelt haben und vermutlich nachweisen koennen dass man von Eurem Server die mp3 illegal runterladen konnte.

Wenn die so gesammelten Beweise für eine Verurteilung ausreichen, dann ist das schön (je nach Standpunkt auch weniger schön). Ob auf der Server-Platte nun die gesamten 160 GB mit MP3 voll waren, oder ob die Hälfte davon gerippte DVDs waren, wird sich nicht ermitteln lassen, also auch nicht beweisen.

Durch die Verschluesselung koennen sie dann zwar nicht einfach an Euren Server ran, gleichzeitig bedeutet das aber auch dass Ihr Euch dadurch nur verdaechtig macht.

Wenn die Polizei vor der Tür steht, ist man sowieso schon verdächtig. :)

Ich weiss nicht ob es so etwas in Deutschland auch gibt, hier drueben in England (wahrscheinlich auch in Schottland und Wales, da bin ich mir nicht ganz sicher) gibt's so einen netten Strafbestand der sich "conspiracy to pervert the course of justice" nennt. Duerfte sich in Deutschland "Strafvereitelung" oder sowas nennen. Mit irgendetwas in der Art duerften Euch die Gerichte oder die Polizei dann wahrscheinlich trotzdem drankriegen. Und der Server duerfte wahrscheinlich trotzdem beschlagnahmt werden.

Strafvereitelung ist, wenn eine dritte Person kraft ihres Amtes oder sonstigen Einflusses die Ermittlungen gegen einen Beschuldigten be- oder verhindert.

Der Beschuldigte an sich hat hingegen das Recht, den Ermittlern das Leben schwer zu machen, indem er keine Aussagen macht und den Ermittlern durch Passivität keinen Millimeter weiterhilft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in England anders ist.

Alles nur Ideen und Meinung von mir, aber ich glaube nicht dass Euch die Verschluessung die Sicherheit vor Strafverfolgung gibt die Ihr Euch erhofft. Aber das ist Eurer Problem.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ermittlungserfolge immer auf Dummheit der Täter zurückzuführen war. Handschriftlich notierte Adressen, Postit-Zettel an Monitoren - man kann sich sowas ja genügend vorstellen. Gegen intelligente Täter hingegen ist nicht sonderlich viel auszurichten - aber auch die machen Fehler. Wer garantiert denn, dass die Polizei demnächst nicht mit einer USV vorbeikommt und "am lebenden Gerät" damit operiert, damit niemand das Crypto-Filesystem abklemmen kann. :)

- Sven Rautenberg