Rolf Rost: Disclaimer ausreichend?

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Hello Tom,

weißt Du, was mich immer wieder wundert:
Ich kann kein deutsches Gesetz finden, in dem das Wort "Disclaimer" oder ähnlich steht. Wür welchen Rechtsraum ist das denn dann überhaupt gültig?

Keine Ahnung. Hab gedacht, dass 'Angstklausel' die DE Übersetzung ist und das auch so aufgeschrieben.

Sollte ich evntl. das Wort 'Disclaimer' streichen?

Gruss, Rolf