Tom: Disclaimer ausreichend?

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Hello,

weißt Du, was mich immer wieder wundert:
Ich kann kein deutsches Gesetz finden, in dem das Wort "Disclaimer" oder ähnlich steht. Wür welchen Rechtsraum ist das denn dann überhaupt gültig?

Keine Ahnung. Hab gedacht, dass 'Angstklausel' die DE Übersetzung ist und das auch so aufgeschrieben.

Sollte ich evntl. das Wort 'Disclaimer' streichen?

Ich würde den ganzen 'Disclaimer' streichen.

Da habe ich mal was gesehen, was ziemlich fies war:

Sinngemäß stand da, dass sich jeder, der auf den verlinkten Webseiten eine Straftat entdeckt, und dies dem Betreiber des Links nicht unverzüglich mitteilt, damit der den Verweis beseitigen kann, der Beihilfe zur Straftat schuldig macht. Irgendwo hat derjenige ja auch Recht.

Das kehrt irgendwie die bisherige Meinung um.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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