MudGuard: Disclaimer ausreichend?

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Hi,

Sinngemäß stand da, dass sich jeder, der auf den verlinkten Webseiten eine Straftat entdeckt, und dies dem Betreiber des Links nicht unverzüglich mitteilt, damit der den Verweis beseitigen kann, der Beihilfe zur Straftat schuldig macht. Irgendwo hat derjenige ja auch Recht.

Das hieße ja, daß ich, wenn ich irgendwo einen rechtswidrigen Text auf einer Webseite entdecke, das gesamte Internet durchsuchen müßte, ob sich irgendwo ein Link dorthin befindet, damit der Link  entfernt werden kann und ich nicht Beihilfe leiste...

cu,
Andreas

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MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
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