Hallo,
Sinngemäß stand da, dass sich jeder, der auf den verlinkten Webseiten eine Straftat entdeckt, und dies dem Betreiber des Links nicht unverzüglich mitteilt, damit der den Verweis beseitigen kann, der Beihilfe zur Straftat schuldig macht. Irgendwo hat derjenige ja auch Recht.
Und wenn ich der Polizei melde, dass sich auf seiner Seite ein rechtwidriger Link befindet, mach ich mich dessen nicht mehr schuldig. Würde ich warscheinlich auch machen, wenn jemand solche Drohungen auf seine Seite schreibt.
Mit freudlichen Grüßen, NaeZnaL