Tom: Shop - Bestellstatus alte Bestellungen löschen oder speichern?

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Hello,

Belege, die zur Geschäftsabwicklung gehören, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Wenn man nun "beleglos" bestellt, dann müsste eigentlich der "lose Beleg", also die EDV-Daten der Aufbewahrungspflicht unterliegen. Bestellungen gehören eindeutig zum Vertrag und sind damit aufbewahrungspflichtig.

Ich hatte dazu gerade eine Diskussion mit dem Finanzamt; für die korrektur der Software eines Freundes in ähnlicher Lage. Er hatte nämlich nur "Lieferscheine und Rechnungen" aufgehoben. Das FA vertrat aber die Meinung, dass ja aus dem Vertrag abweichende Vereinbarungen hervorgehen könnten, die unter gewissen Umständen auch nicht verjähren. Man hatte da wohl an eine Verschiebung von Gewinnen ins steuergünstige Ausland gedacht...

Dazu müssen auch Mittel und Methoden vorgehalten werden, die geeignet sind, das Datenmaterial in angemessener Form Zeit zur Auswertung bereitzustellen.

Allerdings hat er auch noch ein Papierbüro, druckt also immer alles aus.

Ich würde mich also mal dezent erkundigen an Deiner Stelle, ob diese Auffassung so allgemeingültig ist.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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