Tomi Pauser: Shop - Bestellstatus alte Bestellungen löschen oder speichern?

Hallo,

ich programmiere an einem Onlineshop und stelle mir nun während des programmierens die Frage was mache ich mit den Abgearbeiteten Bestellungen?

Was macht Sinn?

Die Bestellung nach ca. 2 Monaten nach der fertigen Bestellabwicklung automatisch zu löschen?

Oder die verarbeitet Bestellungen in eine gesonderte Tabelle zu speichern?

Ich bin mir da nicht ganz sicher was Sinn macht? Weil ich dazu auch keine Erfahrungswerte zu habe. Denn ich als Shopbetreiber drucke mir die Rechnung 2 mal aus, einmal für meine Akten und einmal für meinen Kunden.

Später soll es auch noch eine Schnittstelle zu einem Warenwirtschaftssystem aber ich suchen noch nach einem günstigen System evtl. gibt es auch ein gutes Opensource System kennt hier jemand eines?

Gruß Pauser

  1. Moin!

    Die Bestellung nach ca. 2 Monaten nach der fertigen Bestellabwicklung automatisch zu löschen?

    Oder die verarbeitet Bestellungen in eine gesonderte Tabelle zu speichern?

    Weder löschen noch umspeichern. Die Bestellungen haben ihren Status, der zuletzt eben auf "ausgeliefert und bezahlt" steht, und damit fertig.

    Was kostet heute Speicherplatz? Wie groß sind die Daten einer Bestellung? Welchen Ärger wird es machen, wenn eine gelöschte Bestellung doch noch mal gebraucht würde? Bedenke, dass du als Händler ja zwei Jahre Gewährleistung leisten mußt - so lange würde ich die Bestellung mindestens gespeichert lassen. Papierkram ist da nämlich äußerst lästig.

    - Sven Rautenberg

    1. Was kostet heute Speicherplatz? Wie groß sind die Daten einer
      Bestellung? Welchen Ärger wird es machen, wenn eine gelöschte
      Bestellung doch noch mal gebraucht würde? Bedenke, dass du als
      Händler ja zwei Jahre Gewährleistung leisten mußt - so lange
      würde ich die Bestellung mindestens gespeichert lassen.
      Papierkram ist da nämlich äußerst lästig.

      - Sven Rautenberg

      Hi!

      Speicherplatz habe ich genug. Die Daten der Bestellung sind recht klein.

      Ich habe bei mir eine Tabelle rechnung und positionen

      Von daher glaube ich das bereits abgearbeitete Bestellungen in eine gesonderte Tabelle auszulagern besser sei.

      Das verschafft mehr Übersicht und bei späteren Erweiterungen läßt sich ganz einfach eine Schnittstelle implementieren.

      Was meinst Du?

      Gruß Pauser

      1. Moin!

        Ich habe bei mir eine Tabelle rechnung und positionen

        ..."gemacht"?

        Von daher glaube ich das bereits abgearbeitete Bestellungen in eine gesonderte Tabelle auszulagern besser sei.

        Nein. Du brauchst ein Feld "status" in der Tabelle, in der der Master-Datensatz der Bestellung drinsteht. Mit dem kannst du dann filtern. Und hast automatisch deine Übersicht.

        Es ist datenbanktechnisch absoluter Quatsch, für identische Daten unterschiedliche Tabellen zu nehmen.

        Das verschafft mehr Übersicht und bei späteren Erweiterungen läßt sich ganz einfach eine Schnittstelle implementieren.

        Nein, das glaube ich nicht.

        - Sven Rautenberg

        1. Hi!

          Nein. Du brauchst ein Feld "status" in der Tabelle, in der der Master-Datensatz der Bestellung drinsteht. Mit dem kannst du dann filtern. Und hast automatisch deine Übersicht.

          »»

          Status habe ich bereits, ok dann war meine Überlegung falsch.
          Aus dem Grund habe ich auch gefragt.

          Es ist datenbanktechnisch absoluter Quatsch, für identische Daten unterschiedliche Tabellen zu nehmen.

          Identische Daten gibt es bei mir auch nicht. Aber wenn ich meine Überlegung umgesetzt hätte, wäre in der Tat alles doppelt gemopelt gewesen und sowas darf es in einer Datenbank auch nicht geben, da gebe ich Dir vollkommen recht!

          Danke für Deine Hilfe!

          Gruß Pauser

  2. Hello,

    Belege, die zur Geschäftsabwicklung gehören, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Wenn man nun "beleglos" bestellt, dann müsste eigentlich der "lose Beleg", also die EDV-Daten der Aufbewahrungspflicht unterliegen. Bestellungen gehören eindeutig zum Vertrag und sind damit aufbewahrungspflichtig.

    Ich hatte dazu gerade eine Diskussion mit dem Finanzamt; für die korrektur der Software eines Freundes in ähnlicher Lage. Er hatte nämlich nur "Lieferscheine und Rechnungen" aufgehoben. Das FA vertrat aber die Meinung, dass ja aus dem Vertrag abweichende Vereinbarungen hervorgehen könnten, die unter gewissen Umständen auch nicht verjähren. Man hatte da wohl an eine Verschiebung von Gewinnen ins steuergünstige Ausland gedacht...

    Dazu müssen auch Mittel und Methoden vorgehalten werden, die geeignet sind, das Datenmaterial in angemessener Form Zeit zur Auswertung bereitzustellen.

    Allerdings hat er auch noch ein Papierbüro, druckt also immer alles aus.

    Ich würde mich also mal dezent erkundigen an Deiner Stelle, ob diese Auffassung so allgemeingültig ist.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
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