Hi,
Wenn ich ein Bild gebrauche innerhalb einer _wissenschaftlichen_ Arbeit, so brauche ich es oftmals gegen die Genehmigung des Inhabers.
Keine Frage. Für diesen Anwendungszweck gibt es ja ebenfalls Ausnahmenregelungen im UrhG - wie für einige weitere Fälle auch (z.B. generell bei Verwendung als Lehrmittel/für journalistische Zwecke). Auf der anderen Seite sind bei bestimmten Medien sogar die Ausnahmen vom UrhG enger gefaßt (auch privat darf man z.B. Bücher oder Zeitschriften nicht komplett, sondern nur auszugsweise kopieren, Software nur zur Sicherung und Notenblätter überhaupt nicht ...).
Dies sind aber alles *Ausnahmeregelungen* vom *prinzipiellen* Verbot.
Ein Satz wie "*jede* Vervielfältigung ist verboten" ist deswegen auch Irreführung/Schwachsinn/Unkenntnis (es spiegelt or, es gäbe keine Ausnahmen). Ein allgemeineres "die Vervielfältigung ist verboten" spiegelt aber die Rechtslage wieder (vom Prinzip gibt es meistens Ausnahmen).
Gruß, Cybaer
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