schwarze Piste: wieviel ist der "Zeitwert"? (Versicherung)

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Tachchen!

Meiner Meinung nach hast Du Anspruch nach §249 BGB.

*hüstel*

§ 249 ist nicht der Anspruch, sondern _die Rechtsfolge_ eines Anspruchs
... und hier im Zweifel noch die falsche:

§ 249 verlangt die Widerherstellung des Zustandes, der bestehen würde ohne das
schädigende Ereignis. In unserem Fall also zur städtischen Müllverbrennung
fahren, das Werkzeug aus der Halde suchen, säubern, evtl. reparieren und
anschließend aushändigen. Sagen mir mal: unwahrscheinlich! ;-)

Was Andreas nun eigentlich mangels Alternative möchte, ist Wertersatz in Geld.
Und das ist geregelt in § 251.

Gruß

Die schwarze Piste

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