Moin!
Das regelt gegenüber Privatleuten das BDSG
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg1.htm#absch1Bitte auch Teil zwei lesen.
Bitte ganz oben lesen: "alte, nicht mehr geltende Fassung" - sogar in Rot.
Lieber beim Innenministerium gucken: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/
Wenn man es nicht beachtet, kann es schnell teuer werden.
§§ 43, 44 - Strafvorschriften
- Sven Rautenberg