Hi,
habe soeben einen Artikel bei Heise gefunden. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) schlägt darin vor, einen neuen Artikel 22 a in das Grundgesetz einzufügen: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch". Damit möchte er eine mögliche Umstellung von Deutsch auf Denglish zumindest entgegenwirken.
moeglicherweise sollte man sowas tatsaechlich ins Grundgesetz schreiben. Als Klarstellung. Ich erinnere daran, dass das Grundgesetz schon mehrfach ausgehebelt worden ist, bspw. indem eine neue Interpretation seiner Artikel erfolgte.
Allerdings gehoert grundsaetzlich so wenig wie noetig ins Grundgesetz, was wiederum gegen eine Aufnahme sprechen koennte.
Lässt sich eine Sprache wirklich so sehr in Gesetze fassen?
Hmm, rhetorische Frage, stimmts?
Gruss,
Ludger