Was sind "personenbezogene Daten"?
Tom
- recht
Hello,
für ein Webforum will ich Useraccounts anlegen.
Nun gibt es da ja bestimmt wieder tausend Gesetze, die alles möglich regeln, aber niemals wirklich konkret werden, sodass man sie verstehen könnte.
Es ergeben sich für ein paar Fragen:
1. Was sind personenbezogene Daten?
Handelt es sich dabei um Daten von natürlichen oder um die von
juristischen Personen?
2. Welche Daten darf sich speichern, wenn ich dies nicht extra
bekannt geben möchte. Also z.B. eine Adresse, oder eine
Telefonnummer, die öffentlich bekannt gegeben wird.
3. Was ist "öffentlich bekannt"?
Muss das im telefonbuch stehen, oder kann es auch im
Internet stehen?
Angenommen, ich würde von allen Firmen (Gewerbebetrieben) der Bunten Republik die Anschrift und die Branchenzugrhörigkeit speichern, wäre das erlaubt?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi Tom,
Angenommen, ich würde von allen Firmen (Gewerbebetrieben) der Bunten Republik die Anschrift und die Branchenzugrhörigkeit speichern, wäre das erlaubt?
Macht der Staat doch selber, weis nichtmehr genau wie das heißt aber da gibts ein "Register" das steht in jeder guten Zeitung drin, wenns dort Neu Einträge bzw. änderungen gab, sogar mit Geschätsführer etc. von daher denke ich nicht das dieser explicite Fall verboten ist, der Staat machts wie gesagt ja selber, wieso sollte es für dich verboten sein??
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
MfG
Hallo.
Macht der Staat doch selber, [...] wieso sollte es für dich verboten sein??
Dann bringe doch einfach mal selbstgedruckte Euro-Noten und Personalausweise unter die Leute.
MfG, at
Moin!
Nun gibt es da ja bestimmt wieder tausend Gesetze, die alles möglich regeln, aber niemals wirklich konkret werden, sodass man sie verstehen könnte.
Für deine Fragestellung ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zuständig. Dort werden diese Fragen eigentlich alle behandelt.
Hello,
Nun gibt es da ja bestimmt wieder tausend Gesetze, die alles möglich regeln, aber niemals wirklich konkret werden, sodass man sie verstehen könnte.
Für deine Fragestellung ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zuständig. Dort werden diese Fragen eigentlich alle behandelt.
Durch das BDSG bin ich ja erst auf diese Fragen gekommen. Ich habe es leider weder verbrieft vollständig und aktuell, noch strukturiert vorliegen, eben so, wie man es im Internet beliebig oft finden kann. Meine Fassung ist von 2003. Ist das die aktuelle?
Und besonders interesiert mich eben die Definition von "personenbezogen". Ist damit auch eine juristische Person gemeint? Daten von GmbHs sind doch aber prinzipielle zum größten Teil öffentlich.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Und besonders interesiert mich eben die Definition von "personenbezogen". Ist damit auch eine juristische Person gemeint? Daten von GmbHs sind doch aber prinzipielle zum größten Teil öffentlich.
§3 Abs 1 BDSG:
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Ist doch ziemlich eindeutig.
cu,
Andreas
Hello,
Und besonders interesiert mich eben die Definition von "personenbezogen". Ist damit auch eine juristische Person gemeint? Daten von GmbHs sind doch aber prinzipielle zum größten Teil öffentlich.
§3 Abs 1 BDSG:
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Ist doch ziemlich eindeutig.
Danke, das habe ich wohl überlesen.
Also sind Daten über juristische Personen (solange es ich um die Adresse handelt) nicht von den Regelungen betroffen, oder?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom.
- Was sind personenbezogene Daten?
- Welche Daten darf sich speichern, wenn ich dies nicht extra
bekannt geben möchte. Also z.B. eine Adresse, oder eine
Telefonnummer, die öffentlich bekannt gegeben wird.
Auszug aus einer Zusammenfassung, die ich einst erstellt habe:
Personenbezogene Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen, sind z. B.:
• Familienstand,
• Krankheiten,
• Polizeiliches Führungszeugnis,
• rassische und ethnische Herkunft,
• politische Meinung,
• Gewerkschaftszugehörigkeit,
• religiöse und philosophische Bedeutung
• Gesundheit
• Sexualleben
Vielleicht vermitteln sie einen kleinen Eindruck.
Gruß, Ashura
hi,
Personenbezogene Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen, sind z. B.: [...]
es war erst mal nur von "speichern" die rede, nicht von "weitergeben".
dass letzteres noch mal wieder eine _ganz andere_ baustelle ist, sollte offensichtlich sein.
gruß,
wahsaga
Hello,
Personenbezogene Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen, sind z. B.: [...]
es war erst mal nur von "speichern" die rede, nicht von "weitergeben".
dass letzteres noch mal wieder eine _ganz andere_ baustelle ist, sollte offensichtlich sein.
Es hilft mir aber, einen Eindruck zu gewinnen, was "der Gesetzgeber" (oder war es "die Gesetzgeberin"?) mit "personenbezogenen Daten" gemeint haben könnte.
Die ladungsfähige Anschrift scheint ja nicht dazuzugehören.
Das wäre ja auch irgendwie ulkig, wenn die geheim wäre.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Tag Tom.
Die ladungsfähige Anschrift scheint ja nicht dazuzugehören. Das wäre ja auch irgendwie ulkig, wenn die geheim wäre.
Selbstverständlich gehört eine (ladungsfähige) Anschrift (einer natürlichen Person) zu den personenbezogenen Daten. Verwechsle bitte nicht "geheim" mit "schutzwürdig". Btw, wenn du deutsche Gesetze auf aktuellem Stand benötigst, sollte http://bundesrecht.juris.de/ eine deiner ersten Anlaufstellen sein.
Siechfred
Hello Siechfred,
Selbstverständlich gehört eine (ladungsfähige) Anschrift (einer natürlichen Person) zu den personenbezogenen Daten. Verwechsle bitte nicht "geheim" mit "schutzwürdig". Btw, wenn du deutsche Gesetze auf aktuellem Stand benötigst, sollte http://bundesrecht.juris.de/ eine deiner ersten Anlaufstellen sein.
Im Moment versuche ich noch die Formulierung "unter freier Verwendung" aus dem Urhebergesetz zu fassen. Darf man nun das Telefonbuch oder andere (frei ?1)verfügbare Verzeichnisse (Datensammlungen) abschreiben?
?1 um den Begriff "frei verfügbar" geht es ja auch irgendwie.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom