Ich halte Deinen Ansatz bei der Problematik fuer nur bedingt geeignet. Die verschluesselte Festplatte (egal wie stark) ist ein ziemlich grosses Problem. Allerdings kann man mit den entsprechenden richterlichen Beschluessen bestimmt Deine Tastatur unbemerkt so manipulieren, dass das Passwort weitergemeldet wird (es gab mindestens einen Fall in den USA, wo das FBI genau das gemacht hat).
Dazu müssen die mich aber erstmal bringen mein Passwort nochmal einzugeben wenn die das Ding schonmal in den Griffeln gehabt haben...
Bei Steuerdaten wirst Du irgendwie Geld bewegen muessen; die Aufzeichnungen der Bank sind dann mit Sicherheit nicht mehr verschluesselt (und haben den Vorteil, dass sie in einem einheitlichen Format vorliegen, wohingegen man sich bei Dir erst mal einarbeiten muesste).
Da kenn ich mich nicht so aus, mach ja nix unrechtes, aber im Prinzip hast du recht!